2G auf dem Außengelände

Grundsätzliches
Ab Mittwoch, 01. Dezember 2021 wird in nahezu allen niedersächsischen Kommunen die Warnstufe 2 gem. § 3 Abs. 2 Corona-Verordnung ausgerufen   Für den Sport auf unserem Gelände bedeutet es, dass die 2G-Regel anzuwenden ist. Die Regel steht für „geimpft oder genesen“. Bei der 2G-Regel haben nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt. Als Nachweis muss entweder ein gültiges Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat vorgelegt werden.  

Kinder, Jugendliche und andere Ausnahmen
Diese Regelungen gelten nicht für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen
Studie nicht impfen lassen dürfen. Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, müssen allerdings den Nachweis eines negativen Tests gemäß führen  

Check-In
Da wir keine softwareseitige Kontrollmöglichkeit implementieren können, wird der Check-In über das Tor vorübergehend deaktiviert und somit nicht mehr möglich sein. Der Check-In für das Außengelände hat dann wieder zwingend über den Tresen der Fliegerhalle zu erfolgen.  

Fliegerhalle
Wenn ihr zum Klettern oder Bouldern die Fliegerhalle nutzen wollt gilt die 2G-Plus Regel. Ihr benötigt also zusätzlich einen aktuellen, negativen Covid-19-Test. Beachtet hiuhierzu bitte die Webseite der Fliegerhalle und die Beschilderung vor Ort.