2G ab 17.11.2021 für Innenräume

Die Stadt Braunschweig hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Ab dem 17.11.2021 gilt für das Betreten der Fliegerhalle grundsätzlich die 2G-Regel. Dies betrifft auch den Check-In am Tresen, die Nutzung der Toiletten oder die Nutzung der Umkleidekabinen.

Für das Außengelände gilt weiterhin keine erweiterte Zutrittsbeschränkung.

Personen die weder geimpft noch genesen sind können jedoch nur dann das Außengelände nutzen, wenn ein Check-In über die Toranlage des Boulder e.V. erfolgt. Weitere Infos zum Check-In erhaltet ihr hier – die Beantragung der Zutrittskarte erfolgt per Mail.

Ausnahmen für die 2G Regel bestehen für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen. Die Personen  mit einer medizinischen Kontraindikation müssen vor dem Betreten der Anlage einen aktuellen Antigen- (max. 24h alt) oder PCR-Test (max. 48h alt) gem. § 7 Nds.-CoronaVO vorweisen.